Kärntner Amateurliga

Mannschaften:

An der Amateurliga 2025 nehmen heuer 4 Mannschaften teil:

  1. ASKÖ Basketball Club Villach Eagles
  2. BBC Spittal Lakers
  3. IFX Hoopers

Aufgaben der Heimmannschaft:

  • Die Heimmannschaft stellt die Schiedsrichter auf eigene Kosten.
  • Im Falle einer Spielverschiebung verständigt die Heimmannschaft umgehend die Schiedsrichter, die sie beauftragt hat.
  • Die Heimmannschaft stellt die Halle auf eigene Kosten zur Verfügung.
  • Die Heimmannschaft stellt den Schreibertisch und die Zeitnehmer.
  • Die Heimmannschaft wählt die Dressenfarbe, die Gastmannschaft muss bei Bedarf die Dressen wechseln.
  • Die Heimmannschaft schickt die Spielergebnisse so bald wie möglich an wettspiel@basketball-villach.at.

Aufgaben der Gastmannschaft:

  • Falls die Gastmannschaft ein Spiel so kurzfristig verschiebt oder absagt, dass die Heimmannschaft die Schiedsrichter trotzdem bezahlen muss, übernimmt die Gastmannschaft diese Kosten.
  • Die Gastmannschaft trägt die Kosten für die An- und Abreise selbst.
  • Die Gastmannschaft wechselt die Dressenfarbe, sodass sie von jener der Heimmannschaft nicht ausreichend unterschieden werden kann.

Aushandeln der Spieltermine:

Die Spieltermine werden vorab vom Administrator der Liga vorgeschlagen.

Jede Mannschaft kann in Absprache mit dem Gegner die Spiele ohne Einschränkung verschieben.

Verhinderungen bitte so früh als möglich dem Gegner telefonisch mitteilen, damit dieser noch umdisponieren und die Schiedsrichter verständigen kann.

Abweichende Regeln:

24 Sekunden sind nicht verpflichtend.

Kosten:

Es gibt keine zusätzlichen Gebühren oder Strafen, welche über die Kosten aus den oben beschriebenen Verpflichtungen der Heim- und Gastmannschaft hinaus gehen (also Hallen, Dressen, Schiedsrichter, Schreibertisch und Fahrtkosten).

Haftungsausschluß:

Die Teilnahme aller Mannschaften, Spieler, Organe und Schiedsrichter erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der Verein ASKÖ Basketball Club Villach noch der Administrator der Liga noch der jeweilige Heimverein übernehmen Haftung für Schäden oder Verletzungen, die im Rahmen der Amateurliga entstehen, nicht einmal bei grober Fahrlässigkeit, soweit keine gesetzlichen Anforderungen dem im Weg stehen.